Kosten des Ambulant Betreuten Wohnens
Wir sind vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Anbieter für Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer psychischen und/oder körperlichen Behinderung anerkannt.
Der LVR übernimmt die Kosten für unser Angebot für Menschen mit einer dauerhaften, wesentlichen Behinderung im Rahmen der §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX. Im Zuge des Antragsverfahren erfolgt eine Vermögensprüfung.
In einem Erstgespräch geben wir eine Einschätzung, ob die Voraussetzungen erfüllt werden und eine Kostenübernahme möglich ist.
Unser Leistungsangebot kann auch von Selbstzahler:innen in Anspruch genommen werden.
Kosten des Einzelbetreuung im Rahmen des Entlastungsbetrages und der Verhinderungspflege